Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit

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Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde ein weiterer Meilenstein der sozialen Absicherung geschaffen. Von da an war es nicht mehr nur für wohlhabende Menschen möglich eine professionelle Pflege für sich oder die Angehörigen zu finanzieren.

Steuerliche Vergünstigungen

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Die Kosten der Pflege sind in pflegevorsorgeden wenigstens Fällen mit den Leistungen der einzelnen Pflegestufen gedeckt. So ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit, zusätzlich zur Pflegestufe, eine private Zuzahlung leisten müssen.

Häusliche Krankenpflege (HKP) / Behandlungspflege

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Die häusliche Krankenpflege beschreibt eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dabei handelt es sich um eine ärztliche Delegation an den Pflegedienst. Dabei gibt der behandelnde Arzt auf einem standardisiertem Formular ( Muster 12; Verordnung häuslicher Krankenpflege ) genaue Leistungen für einen bestimmten Zeitraum vor, welche durch einen professionellen Pflegedienst erbracht werden sollen. Auf dem Formular muss der Arzt durch Diagnosen die Erforderlichkeit und den Umfang der Leistungen der sog. Behandlungspflege begründen.

Alternative Betreuungsformen

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Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im Jahre 2012 werden sogenannte alternative Betreuungsformen gezielt gefördert.

Unter dem Begriff alternative Betreuungsformen versteht man neue Konzepte, die im Gegensatz zu klassischen stationären bzw. ambulanten Pflegeeinrichtungen, die bis dahin starren Grenzen zwischen ambulant und stationär aufbrechen sollen.