Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 wurde ein weiterer Meilenstein der sozialen Absicherung geschaffen. Von da an war es nicht mehr nur für wohlhabende Menschen möglich eine professionelle Pflege für sich oder die Angehörigen zu finanzieren.
Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit