Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört zu den sogenannten Sozialversicherungen. Mit der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung bildet die Pflegeversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherungen.

Die Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. Im Versicherungsfall erbringt die Pflegeversicherung Geld- und Sachleistungen gegenüber ihren Versicherten, um so die Pflege der Betroffenen zu gewährleisten.

Dabei umfasst die Pflegeversicherung sowohl ambulante wie auch stationäre Pflege. Man unterscheidet zwischen Pflegepflichtversicherungen und den (freiwilligen) Pflegezusatzversicherungen.

Einführung der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des SGB XI eingeführt. Seit dem ist jede gesetzliche wie auch private Krankenversicherung dazu verpflichtet, eine entsprechende Pflegeversicherung für ihre Mitglieder anzubieten. Nach dem SGB XI ist die Pflegeversicherung für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland Pflicht.

Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wir ähnlich wie die anderen Sozialversicherungen über Beiträge finanziert. Die Beiträge stammen anteilig aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerabgaben. Seit dem 1. Januar 2013 liegen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05%.

Aufgaben der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherungen müssen nach §5 SGB XI darauf hinwirken, dass Pflegebedürftigkeit durch Prävention, medizinische Behandlungen oder Rehabilitation vermieden wird. Dabei gilt der Grundsatz Ambulant Vor Stationär! (§3 SGB XI)

Alle Leistungen der Pflegeversicherung mit Ausnahme der technischen Hilfsmittel und Pflegekurse sind streng budgetiert. D.h. die Preise eines jeden ambulanten Pflegedienstes oder stationärer Pflegeeinrichtung werden von einer Pflegesatzkommission für ein jedes Bundesland vorgegeben. Unterscheiden können sich die Pflegeeinrichtungen also nur über die individuelle Qualität und Serviceleistungen. Dies drückt unter anderem den politischen Willen aus, die Pflegeversicherung nicht als Vollversicherung zu konzipieren und führt zum einen zu stabilen Beiträgen zur Pflegeversicherung und zum anderen können so die Kosten gesteuert werden.

Ab dem 01.01.2015 wird es im Zuge des ersten Pflegestärkungsgesetzes umfangreichende Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung geben. Wie auch Sie von den Änderungen der Pflegereform 2015 profitieren erfahren Sie hier.