Das Bett ganz allgemein ist ein einzelnes Möbelstück, das zum Liegen, zum Ruhen oder zum Schlafen genutzt wird. Unterschieden wird in das Einzel- sowie in das Doppelbett. Wie das Wort sagt, ist das Einzelbett mit seinen Standardmaßen von zwei Metern Länge und einem Meter Breite für eine einzelne Person vorgesehen. Ein Doppelbett hat die doppelten Maße; es besteht aus zwei Betten, die mit dem sogenannten Bettumbau eine einzige, doppelt so große Betteneinheit bilden. Das Pflegebett ist immer ein Einzelbett, also für eine pflegebedürftige Person bestimmt. Es ist mit seiner Ausstattung sowie mit seinen Merkmalen den besonderen, oftmals auch individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen angepasst. Die Bettlägerigkeit hat immer gesundheitliche Gründe. Die können temporär krankheitsbedingt, so wie nach einem Unfall, oder auch dauerhaft sein. Hier wird unterschieden in die chronisch kranken sowie in die pflegebedürftigen Bettlägerigen. Oftmals greift eins ins andere, oder der Übergang von der Krankheit hin zur Pflegebedürftigkeit ist fließend. Das hat im Einzelfall Auswirkungen auf den Kostenträger für die Anschaffung des Pflegebettes.
Pflegebetten