Alternative Betreuungsformen

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Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im Jahre 2012 werden sogenannte alternative Betreuungsformen gezielt gefördert.

Unter dem Begriff alternative Betreuungsformen versteht man neue Konzepte, die im Gegensatz zu klassischen stationären bzw. ambulanten Pflegeeinrichtungen, die bis dahin starren Grenzen zwischen ambulant und stationär aufbrechen sollen.

So haben sich in den vergangenen Jahren bundesweit zahlreiche Betreute Wohneinrichtungen gegründet. Der Unterschied zu einem klassischen Pflegeheim liegt darin, dass die Bewohner ihre eigene altersgerechte Wohnung beziehen und darin wie Zuhause leben. Die Versorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit kann entweder von den Betreibern des Betreuten Wohnens erbracht werden, oder Sie wählen einen ambulanten Pflegedienst aus der Umgebung.

In einer betreuten Wohneinrichtung gibt es meist zahlreiche Angebote zur Freizeitgestaltung. Das Angebot reicht von geselligen Nachmittagen bei Kaffee und Kuchen bis hin zu gemeinsamen Ausflügen in die nähere Umgebung. Sie sind natürlich völlig frei was die Auswahl der Aktivitäten angeht.

Die Kosten für ein betreutes Wohnen sind abhängig von dem Ort und der individuellen Einrichtung.

Die meisten Betreuten Wohnen bieten Wohnungen zur Miete an. Diese liegt etwas über dem ortsüblichen Mietspiegel, da alles barrierefrei und behinderten- bzw. altersgerecht gebaut wurde. Die Miete ist im vollen Umfang selbst privat und unabhängig der Pflegestufen zu finanzieren.

Ein weiteres Beispiel für eine alternative Betreuungsform ist die sogenannte Pflege-WG. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Pflegebedürftigen Menschen, die sich teilweise gegenseitig helfen können, unter einem Dach. Die Pflege-WG wird in den meißten Fällen von einem ambulanten Pflegedienst betreut oder ist direkt an ein Betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim angeschlossen.

Ziel dieser Pflege-WG ist es, die Selbstständigkeit auch im hohen Alter und bei Pflegebedürftigkeit solange wie möglich zu fördern.

Mit der Pflegereform 2015 wird die Stellung der alternativen Betreuungsformen bundesweit gestärkt. Regularien und Vorschriften die aus dem stationären Bereich stammen werden an die Besonderheiten der Pflege-WG´s angepasst, sodass es für bereits bestehende Pflegeeinrichtungen einfacher wird alternative Betreuungsformen zu entwickeln und auch umzusetzen.

Bewohner einer solchen Pflege-WG müssen nicht zwangsläufig in eine Pflegestufe eingestuft sein. Die Mischung zwischen Pflegebedürftigen und nicht unbedingt auf Hilfe angewiesenen älteren Menschen ist gewollt.

Die Kosten für eine Pflege-WG sind schwer einzuschätzen. Dabei ist wie bei dem betreuten Wohnen zunächst einmal der Ort sowie die individuelle Einrichtung ausschlaggebend. Die Pflege-WG´s werden wie beispielsweise Studenten-WG`s von mehreren Personen bewohnt. Das bedeutet natürlich auch, dass die Miete entsprechend geteilt wird. Bei einer vorliegenden Einstufung in eine der Pflegestufen, kann die Pflegekasse Kosten für Umbaumaßnahmen übernehmen, falls diese erforderlich sein sollten. Jedoch sollte eine Pflege-WG die von einer professionellen Pflegeeinrichtung betrieben wird, bereits vollkommen barrierefrei sein.

 

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend liefert zu dem Thema betreutes Wohnen ausführliche Hintergrundinformationen nach der alten Fassung der Förderalismusreform von 2006.