Nach einer erfolgreichen Einstufung in eine der Pflegestufen, haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen Pflegesachleistungen, Geldleistungen oder Kombinationsleistungen.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind pflegerische Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Hierbei kann der Pflegedienst die volle Summe die einem in der jeweiligen Pflegestufe zusteht, direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen und im entsprechenden Gegenwert Leistungen für Sie bzw. Ihren Angehörigen erbringen.
Pflegegeld
Sollten Sie sich stattdessen für das Pflegegeld entscheiden, so erhalten Sie einen anteiligen Betrag aus den Leistungen der jeweiligen Pflegestufe, direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sie müssen dann allerdings auch selbst Ihren Angehörigen pflegen und sicherstellen, dass die Pflege gesichert ist. Die Sicherung der Pflege wird auch abhängig von der Pflegestufe in regelmäßigen Abständen von einem professionellen Pflegedienst überprüft. Hierzu gibt es die sogenannten Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Sie werden direkt von Ihrer zuständigen Pflegekasse schriftlich dazu aufgefordert, einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Dabei wird Sie eine examinierte Pflegefachkraft aufsuchen und die häusliche Umgebung sowie den gesundheitlichen und pflegerischen Zustand des zu pflegenden Menschen begutachten und Sie gegebenenfalls hinsichtlich Verbesserungsmöglichkeiten beraten. Ein darauf basierender Bericht wird an die Pflegekasse übermittelt.
Nur wenn Sie diese regelmäßigen Beratungseinsätze zulassen und dabei festgestellt wird, dass die Pflege gesichert ist, haben Sie Anspruch auf die Auszahlung des Pflegegeldes.
Kombinationsleistungen
Es gibt jedoch auch einen „Mittelweg“. So können Sie einen professionellen Pflegedienst beauftragen Leistungen zu erbringen und das dadurch nicht verbrauchte Guthaben aus den Leistungen der Pflegestufe wird Ihnen anteilig ausgezahlt. Diese Möglichkeit bezeichnet man als Kombinationsleistungen, da Pflegesachleistungen mit der Möglichkeit auf Auszahlung von Pflegegeld kombiniert werden.
Wie Sie sich auch entscheiden, mit einem professionellen Pflegedienst an der Seite sind Sie stets gut beraten.