Pflegestufe 1 ist jetzt Pflegegrad 2
Sie interessieren sich für die Pflegestufe 1 / Pflegegrad 2 und den dazugehörigen Leistungen wie auch Voraussetzungen?
In dem folgenden Abschnitt gehen wir näher auf die Pflegestufe 1 / Pflegegrad 2 ein:
Die Leistungen der Pflegestufe 1 / Pflegegrad 2 in der Übersicht
Pflegegeld: | 316,00 €* | |||
Pflegesachleistungen: | 689,00 €* | |||
Verhinderungspflege: | 1.612,00 €** | Hilfsmittel: | 40,00 €* | |
* monatlich ** jährlich
Erfahren Sie mehr über die erhöhten Leistungen bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz – Weiterlesen
Leistungen bei Pflegestufe 1 (Pflegegrad 2)- Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege beauftragen, so kann dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen und Pflegesachleistungen im Gegenwert von 689,00 Euro erbringen. Das Pflegegeld hingegen beträgt pro Monat maximal 316,00 Euro. Wenn Sie also das monatliche Pflegegeld anstelle der Pflegesachleistungen, verzichten Sie auf monatlich 373,00 Euro. Wie oben beschrieben, können Sie allerdings auch eine Kombination aus beiden Leistungsarten wählen.
Sollten Sie sich für eine Versorgung durch eine vollstationäre Pflegeeinrichtung entscheiden, so stehen Ihnen in der Pflegestufe 1 (Pflegegrad 2) monatlich bis zu 770,00 Euro zur Verfügung.
Zusätzlich stehen Ihnen in der Pflegestufe 1 (Pflegegrad 2) die Leistungen der Verhinderungspflege zu. Die Verhinderungspflege deckt Leistungen im Gegenwert von bis zu 1.612,00 Euro jährlich bei einer Verhinderung der Pflegeperson ab.
Wie auch in der Pflegestufe 0 haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. So erhalten Sie eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,00 Euro für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.
Darüber hinaus können Sie Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragen. Hierbei werden bis zu 4.000,00 Euro für die behindertengerechte Umgestaltung des Wohnumfeldes zur Verfügung gestellt. Dies könnte beispielsweise ein Treppen Lift sein.
Haben Sie im Laufe der Jahre auch gemerkt, dass Ihnen das Treppen steigen immer schwerer fällt? Sind Sie nach nur wenigen Stufen außer Atem oder haben sogar Gelenkschmerzen? Ein Treppen Lift kann hier Abhilfe schaffen. In der Pflegestufe 1 (Pflegegrad 2) stehen Ihnen beim Einbau eines Treppen Lifts bis zu 4.000,00 Euro Fördergelder seitens der Pflegekasse zu. Lassen Sie sich am besten gleich jetzt unverbindlich und für Sie völlig kostenfrei beraten:
zum 01.01.2017 wurden Pflegestufen zu Pflegegrade!Erfahren Sie was sich geändert hat.
Alte Regelung
Die Pflegestufe 1 bedeutet die betroffene Person hat eine erhebliche Pflegebedürftigkeit.
Um die Pflegestufe 1 zu erreichen bedarf es einiger Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.
Da eine der Voraussetzungen zum erreichen der Pflegestufe 1 eine mindestens 46 Minuten in Anspruch nehmende tägliche Grundpflege ( Körperpflege, Ernährung, Mobilität ) ist, sollten Sie sich zunächst einmal die Frage stellen: Benötige ich oder eine andere Pflegeperson für die tägliche Grundpflege mindestens 46 Minuten?
Zur sogenannten Grundpflege zählen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Genauer gesagt bedeutet das, es ergeben sich Fragestellungen wie folgt:
- Kann der Pflegebedürftige morgens alleine aus dem Bett aufstehen? ( Möglicherweise nur mit entsprechender Hilfe, Bettgalgen, elektrisches Bett) – Mobilität*
- Kann er oder sie sich selbst waschen, Zähneputzen bzw. die Zahnprothese reinigen und einsetzen? (Möglicherweise kann er oder sie sich selbst waschen aber es muss alles vorbereitet werden) – Körperpflege*
- Ist der Pflegebedürftige in der Lage sich selbst anzuziehen? ( Möglicherweise nur Teilweise ) – Mobilität / Körperpflege*
- Kann er oder sie selbständig vom Schlafzimmer ins Esszimmer gehen? ( Möglicherweise nur mit Gehhilfe oder Unterstützung durch die Pflegeperson )*
- Kann er oder sie sich selbst das Frühstück richten? – Ernährung / Mobilität*
- Ist der Pflegebedürftige in der Lage selbstständig zu essen oder bedarf es Unterstützung? ( Essen klein schneiden, füttern ) – Ernährung*
*( Dies sind nur einige Beispielfragestellungen die zur bessern Verständnis aufgeführt wurden)
Da es sich bei den oben gelisteten Fragestellungen um regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des Alltags handelt, ist im Falle der Pflegestufe I entscheidend, welche der Tätigkeiten der Unterstützung bedürfen und vor allem in welchem Zeitumfang. Ein Anspruch auf Pflegestufe 1 besteht, wenn mindestens einmal täglich Hilfe in zwei der Bereichen der Grundpflege für mindestens 46 Minuten erforderlich ist.
Hinzu kommt natürlich die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen. Es ist stets davon auszugehen, dass eine Person die die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt, nicht oder nur teilweise dazu fähig ist, den eigenen Haushalt zu managen. Vergessen Sie also nicht auch die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mit einzubeziehen.
Viele Menschen trauen sich nicht zu Fragen. Nehmen Sie Kontakt zu Vertauten Menschen auf wie Ihrem Hausarzt den wer Pflegebedürftig ist sollte täglich Pflege und eine Versorgung bekommen.
Für den Antrag für eine Einstufung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.