Bevor man bei seiner zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung bzw. Höhereinstufung stellt, sollte man sich zunächst die Frage stellen:
Pflegetagebuch und Begutachtung vorbereiten
Bevor man bei seiner zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Einstufung bzw. Höhereinstufung stellt, sollte man sich zunächst die Frage stellen:
Nach dem Eingang ihres Antrages auf Einstufung bzw. Höhereinstufung bei der zuständigen Pflegekasse wird sich der Medizinische Dienst (MDK) bei Ihnen melden und einen Begutachtungstermin vereinbaren. Seien Sie auf diesen vorbereitet. Hilfreich kann es sein sich bezüglich der Hilfeleistungen, die bei der pflegebedürftigen Person erforderlich sind, Notizen zu machen. So stellen Sie sicher, dass Sie während der Begutachtung nichts vergessen. In vielen Fällen ist eine Checkliste übersichtlicher als ausformulierte Notizen. Halten Sie dazu den Pflegeaufwand stichpunktartig fest und arbeiten diese mit dem Gutachter Schritt für Schritt ab.
Wenn die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von monatlich entweder 104,00 Euro oder 208,00 Euro in Folge einer eingeschränkten Alltagskompetenz genehmigt wurden, dann erhöhen sich zusätzlich die Leistungen der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2.
Die Verhinderungspflege beschreibt Leistungen, welche bei Verhinderung der Pflegeperson, für einen befristeten Zeitraum, von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden.
Das bedeutet wenn Sie sich beispielsweise für das Pflegegeld anstatt der Sachleistungen entschieden haben sollten, haben Sie trotzdem Anspruch auf die Leistungen eines professionellen Pflegedienstes. Die Leistungen sind jedoch zeitlich und finanziell begrenzt. So stehen Ihnen zur Verhinderungspflege, unabhängig von der Pflegestufe jährlich 1.612,00 Euro für maximal 28 Tage zur Verfügung.