Widerspruch gegen den Einstufungsbescheid

Nicht selten kommt es vor, dass eine Einstufung in eine Pflegestufe aufgrund von nur wenigen täglichen Fehlminuten verweigert wird. Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch zeitraubend für den Betroffenen.

Kürzlich wurde zu diesem Thema auch eine Sondersendung im ARD ausgestrahlt. Hier wurden einige extreme Negativ-Beispiele beleuchtet, die einen mitunter üblen Nachgeschmack hinterließen.

Doch ein negatives Gutachten durch den MDK müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Sie haben stets die Möglichkeit einen Widerspruch gegen die falsche Pflegestufe einzulegen. Da die Begutachtungen des MDK strengen und sehr umfangreichen gesetzlichen Vorgaben unterliegen, besteht auch bei theoretisch jedem Gutachten die Möglichkeit, dass der Gutachter den ein oder anderen Fehler gemacht hat. Somit ist auch im Zweifel jedes Gutachten zunächst einmal anfechtbar.

Da die Begutachtungen extrem umfangreich sind, bieten sich auch eine Vielzahl von Ansätzen, an denen man für einen begründeten Widerspruch ansetzen kann. So muss der MDK Gutachter z.B. Ihre komplette Dokumentation (Pflegetagebuch, etc.) berücksichtigen und in seinem Gutachten erwähnen. Wenn er auch nur einen Punkt (z.B. muss zur Nahrungsaufnahme motiviert werden) in seinem Gutachten auslässt, ist die komplette Berechnung der täglichen Pflegeminuten hinfällig.

Eine ausführliche Auflistung der gängigen Fehler in MDK Gutachten zur Pflegeeinstufung finden Sie hier…

Um Ihnen den Ärger und Aufwand eines Widerspruches gegen eine falsche Pflegestufe etwas abzufedern, haben wir für Sie bereits einen kostenlosen Musterwiderspruch erstellt, den Sie nur noch mit Ihren Daten und dem jeweiligen Widerspruchsgrund ergänzen müssen.