Verhinderungspflege

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Die Verhinderungspflege beschreibt Leistungen, welche bei Verhinderung der Pflegeperson, für einen befristeten Zeitraum, von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden.
Das bedeutet wenn Sie sich beispielsweise für das Pflegegeld anstatt der Sachleistungen entschieden haben sollten, haben Sie trotzdem Anspruch auf die Leistungen eines professionellen Pflegedienstes. Die Leistungen sind jedoch zeitlich und finanziell begrenzt. So stehen Ihnen zur Verhinderungspflege, unabhängig von der Pflegestufe jährlich 1.612,00 Euro für maximal 28 Tage zur Verfügung.

Um den Anspruch auf Verhinderungspflege geltend zu machen bedarf es einen schriftlichen Antrag den Sie entweder telefonisch oder via Internet-Download bei der zuständigen Pflegekasse beantragen können. In diesem Antrag geht es um die Zeit der und den Grund der Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson. Darüber hinaus wollen die Pflegekassen auch erfahren, wer denn für die Zeit der der Verhinderung die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt ( welcher Pflegedienst ).

Die Kosten die für die Zeit der Verhinderungspflege entstehen, müssen in sogenannter Vorleistung direkt an den Pflegedienst entrichtet werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit mit Hilfe von Abtretungserklärungen, den Pflegedienst zu ermächtigen, die entstandenen Kosten direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Jedoch wird diese Möglichkeit aufgrund des erhöhten bürokratischen Zeitaufwands nicht von jedem Pflegedienst angeboten.