Pflegereform 2015

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Im Rahmen des Koalitionsvertrages von SPD, CDU und CSU wurden etliche Punkte zum Thema Pflege vereinbart, die der neue Gesundheitsminister Hermann Gröhe nun umsetzen muss. Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Pflegereform haben wir für Sie zusammengetragen:


Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Kosten der Pflege in Deutschland steigen jedes Jahr an. Doch eine professionelle Pflege muss für jeden Menschen bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund soll ein überarbeiteter Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates so schnell wie möglich eingeführt werden. Das bedeutet, die Menschen, die zurzeit nicht in die Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3 eingestuft werden können, jedoch trotzdem einen nicht unerheblichen täglichen Hilfebedarf haben, sollen durch den überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff, ebenfalls Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten.

Begutachtungssystematik

Der überarbeitete Pflegebedürftigkeitsbegriff hat zur Folge, dass die Begutachtungssystematik des MDK ebenfalls überarbeitet wird. Dadurch soll es möglich sein, den individuellen Hilfebedarf des einzelnen pflegebedürftigen Menschen besser einzuschätzen und somit die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung effektiver einzusetzen. Wie die genaue Begutachtungssystematik aussehen soll, wurde noch nicht bekannt gegeben.

Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine durch Steuern finanzierte Sozialversicherung. Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll spätestens zum 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Sobald der überarbeitete Pflegebedürftigkeitsbegriff mit den dazugehörigen Mechanismen eingeführt wird, soll der Beitrag zur Pflegeversicherung nochmals um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Somit soll der Beitragssatz im Zuge der Pflegereform 2015 um insgesamt 0,5 Prozentpunkte steigen.

Ambulant vor Stationär

Zur Stärkung der ambulanten Pflege und um dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechenschaft zu tragen, sollen die ambulanten- und stationären Leistungen der Pflegeversicherung weiter einander angeglichen werden.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Bis zur endgültigen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen zügig vor allem die schon bestehenden zusätzlichen Betreuungsleistungen ausgebaut werden. Konkret bedeutet dies, die zusätzlichen Betreuungsleistungen, welche aktuell nur pflegebedürftigen Personen mit einer sog. eingeschränkten Alltagskompetenz zustehen, sollen auf alle pflegebedürftigen Personen, unabhängig der Alltagskompetenz oder der Pflegestufe, ausgeweitet werden. Somit hätte jeder Versicherte, der bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält, auch einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege

Die bereits bestehenden Zusatz- Leistungen der Pflegeversicherung wie Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege werden weiterhin Bestand haben. Doch haben die vergangenen Pflegereporte gezeigt, dass es durch die Inanspruchnahme von Angeboten durch verschiedene Leistungserbringer, schnell zu Überschneidungen der einzelnen Budgets kommen kann. Durch die Einführung von weiteren Budgets, sollen die unterschiedlichen Betreuungsformen und Angebote der Leistungserbringer besser auf einander abgestimmt und somit flexibler nutzbar werden.

Pflegeausbildung

Im Zuge der Pflegereform soll bundesweit eine generalisierte Pflegeausbildung eingeführt werden. Dadurch sollen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegeberufen ermöglicht werden, was zu einem deutlich flexibleren Arbeitsmarkt führen soll. Darüber hinaus soll jedem Auszubildenden eine kostenfreie Ausbildung ermöglicht werden.

Pflege-Transparenzvereinbarung

Die aktuelle Pflegetransparenzvereinbarung soll weiterentwickelt werden. Dadurch sollen Qualitätsunterschiede und die Transparenz der einzelnen Pflegeeinrichtungen deutlicher und vor allem realistischer gemacht werden.

Erfahren Sie mehr zur Pflegereform 2015. In dem nachfolgenden Artikel finden Sie eine Übersicht der neuen Leistungen:

Die Pflegereform 2015 – das sind die neuen Leistungen

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(Start der Umfrage: 02.01.2015)