Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen die entstehenden Pflegekosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus gehen, selbst finanzieren. Die dadurch resultierenden Deckungslücken der Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3 haben wir Ihnen sowohl für die professionelle ambulante Pflege, wie auch für eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in den folgenden Tabellen veranschaulicht.
Bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst fallen durchschnittlich folgende Kosten an:
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung | Tatsächlich entstehende Pflegekosten | Deckungslücke | |
Pflegestufe 1 | 450,00 € | 850,00 € | 400,00 € |
Pflegestufe 2 | 1.100,00 € | 2.000,00 € | 900,00 € |
Pflegestufe 3 | 1.550,00 € | 3.500,00 € | 1.950,00 € |
Bei einer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung fallen in Deutschland durchschnittlich folgende Kosten an:
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung | Tatsächlich entstehende Pflegekosten | Deckungslücke | |
Pflegestufe 1 | 1.023,00 € | 2.300,00 € | 1.277,00 € |
Pflegestufe 2 | 1.279,00 € | 2.700,00 € | 1.421,00 € |
Pflegestufe 3 | 1.550,00 € | 3.300,00 € | 1.750,00 € |
Durch die zwei Tabellen wird deutlich, wie groß die tatsächliche finanzielle Belastung im Fall von Pflegebedürftigkeit ist. Betroffene und Angehörige sind damit oft überfordert. Damit Ihnen diese Sorge im Alter erspart bleibt, gibt es auf gesetzliche Initiative hin staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen sowie Pflegetagegeldversicherungen, die konzipiert wurden um die entstehende Deckungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu kompensieren.