Pflegehilfsmittel auf Rezept

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Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es? Wie können die Kosten für Hilfsmittel erstattet werden? Antworten auf diese Fragen und weitere Interessante Fakten zum Thema Pflegehilfsmittel erwarten Sie im nachfolgendem Artikel:

Pflegehilfsmittel auf Rezept – So sparen Sie bares Geld und gewinnen an Qualität


Es gibt eine Vielzahl von praktischen Pflegehilfsmitteln. Man unterscheidet hierbei zwischen den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Einmalhandschuhe, Bettvorlagen, etc.) und den langlebigen technischen Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollator, etc.)

Für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, stellt die Pflegeversicherung bei einer vorliegenden Einstufung in eine Pflegestufe, eine monatliche Pauschale von 31 Euro zur Verfügung (40 Euro ab 2015) zur Verfügung. Sie als Versicherter haben nun die Möglichkeit, auf eigene Faust die entsprechenden Utensilien zu beschaffen und die Kassenbelege zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einzureichen.

Jedoch haben sich in den vergangenen Jahren weitaus komfortablere Möglichkeiten zur Beschaffung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln entwickelt. So gibt es diverse Online-Sanitätshäuser, die Ihnen auf Ihren jeweiligen Bedarf zugeschnitten, monatlich ein Paket mit Hilfsmitteln zusenden und die anfallenden Kosten, bei einer vorhandenen Einstufung, direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können. In jedem Fall sollten Sie sich vorher die anfallenden Kosten sowie die Erstattungsmöglichkeiten vom Anbieter aufzeigen lassen.

Die langlebigen technischen Hilfsmittel sind im Gegensatz zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln teilweise sehr teuer. So können die Kosten für ein Pflegebett schnell in die Tausende gehen. Was viele Versicherte nicht wissen, die langlebigen Hilfsmittel können Sie sich von Ihrem Hausarzt rezeptieren lassen! Selbstverständlich muss hierfür eine Diagnose vorliegen, welche die Notwendigkeit des rezeptierten Hilfsmittels bescheinigt.

Rezeptier fähige technische Hilfsmittel sind unter anderen:

Bei den oben genannten Hilfsmitten handelt es sich lediglich um einen kleinen Auszug der möglichen Hilfsmittel.

Häufige Fehler bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele Angehörige dazu neigen alles „richtig und optimal“ organisieren zu wollen. Nicht selten kommt es hierbei zu kostspieligen Anschaffungen, die sich im Nachhinein als unnötig oder gar vermeidbar herausstellen. Dies ist in den meisten Fällen zwar nett und fürsorglich gemeint, jedoch häufig mit einem hohen finanziellen Einsatz verbunden, welcher an einer anderen Stelle besser eingebracht wäre.

Gerne werden von Angehörigen Hilfsmittel wie Rollatoren oder Duschhocker gekauft, wenn diese in einem Verbrauchermarkt im Angebot sind. Ich kann Ihnen hiervon nur abraten! Hilfsmittel müssen von Profis auf die Pflegebedürftige Person angepasst werden. Wenn die Anpassung nicht oder falsch durchgeführt wird, kann das Hilfsmittel mehr Schaden anrichten als dass es hilft. Das beste Beispiel hierfür sind Rollatoren:  Werden diese falsch in der Höhe justiert, können schwere Schädigungen des Rückgrats und er Haltung die Folge sein.

Um vorab zu klären, ob und welche Pflegehilfsmittel sinnvoll sind, sollten Sie sich mit Ihrem Pflegedienst in Verbindung setzen. Die Pflegefachkräfte können Ihnen sowohl bei der Antragstellung wie auch bei der Kostenklärung hilfreich zur Seite stehen.