Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, ob und wie Sie in einer Versorgungssituation (Vorsorgevollmacht) behandelt werden möchten. Auch Bitten an das Ärzteteam können Sie hier formulieren. So können Sie frühzeitig Einfluss auf eine spätere medizinische Behandlung nehmen und wahren Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall, dass Sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Ein rechtsgültiges Formular als Richtlinie
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung, in der Sie Untersuchungen über Ihren Gesundheitszustand, Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffen zustimmen oder diese untersagen. (Das Recht steht Ihnen laut Paragraph 1901a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu). Die Verfügung richtet sich zwar zunächst an Ärzte und das Behandlungsteam, Sie können die Anweisungen aber auch an einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten richten.
Nötig oder unnötig?
Viele Menschen überlegen, ob sie überhaupt eine Patientenverfügung brauchen. Vor einer Entscheidung sollte sich jeder zunächst darüber im Klaren werden, was ihm in Verbindung mit Krankheit, Schmerzen, Leid und Tod wichtig ist und was er sich in der letzten Phase seines Lebens erhofft. Es ist nie möglich, alle existenziellen Fragen im vollen Umfang zu beantworten. Doch über Konsequenzen individueller Entscheidungen kann man sich im Vorfeld klar werden. Mit einer Patientenverfügung übernehmen Sie Verantwortung für die Folgen, die entstehen, wenn ein Arzt genau nach dieser Verfügung handelt. Sie können festlegen, wie die Art der medizinischen Versorgung sein soll oder aber einen Behandlungsverzicht formulieren.
Die Form der Patientenverfügungen
Es besteht keine Verpflichtung, eine Patientenverfügung zu schreiben. Außerdem ist sie keine Bedingung für einen Vertragsabschluss (beispielsweise für den Abschluss einer Versicherung oder zur Überlassung von Wohnraum). Sie ist Ihr freier Wille und kann jederzeit von Ihnen verändert werden. Damit Sie rechtskräftig ist, muss die Patientenverfügung schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem muss sie ein Notar beglaubigen. Die formalen Anforderungen sind in § 1901a Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 126 Absatz 1 BGB festgelegt. Mündlichen Äußerungen sind jedoch nicht völlig wirkungslos, sie müssen zumindest bei der Feststellung eines mutmaßlichen Patientenwillens vom gesetzlichen Vertreter berücksichtigt werden. Es macht Sinn, seine Patientenverfügung regelmäßig zu prüfen. Hierbei können Sie beurteilen, ob die Festlegungen zum aktuellen Zeitpunkt noch zutreffen.
Kostenlosen Vordruck bei uns downloaden
Um die Formulierung einer Patientenverfügung müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Hier können Sie Ihr eigenes Formular kostenlos online erstellen, passend zu Ihrer individuellen Situation. Den Vordruck für eine aussagekräftige Patientenverfügung können Sie als PDF downloaden und zu Hause ausdrucken. Füllen Sie das Muster sorgfältig aus und verwahren Sie es sicher. Sie können Ihrem Arzt auch eine Kopie zukommen lassen.
Wo aufbewahren?
Die Patientenverfügung sollte möglichst so gelagert werden, dass Betreuer, Arzt oder bevollmächtigte Personen ohne Probleme an sie herankommen. Am besten klären Sie die beteiligten Personen darüber auf, wo sie die Verfügung deponiert haben und ermöglichen Ihnen den Zugang.
Sie brauchen keine Angst vor Missachtung der Verfügung haben. Denn die Festlegungen für diverse Maßnahmen sind verbindlich. Jeder muss eine solche verbindliche Patientenverfügung beachten, auch wenn kein Vertreter bestellt wurde. Tut er das nicht, macht er sich strafbar und kann wegen Körperverletzung belangt werden. Falls Sie einen Vertreter bestellt haben, ist dieser zur Prüfung verpflichtet. Der eigene Wille des Vertreters darf nicht anstelle des Patientenwillens gesetzt werden.
Vertreter bestellen
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. Ihr Wille muss auch geltend gemacht werden können, wenn Sie nicht mehr für sich sprechen können. Für diesen Zweck müssen Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Auch diese Bevollmächtigung ist sehr empfehlenswert. Idealerweise kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Betreuungsverfügung.
Was gehört in eine Patientenverfügung hinein?
Sie sollten hier alle Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll, aufführen. Ferner müssen Sie festlegen, welche ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen getroffen und welche unterlassen werden sollen. Sie sollten hierin Wünsche zum Ort und zur Art der Begleitung formulieren, falls vorhanden, auch weitere Vorsorgeverfügungen nennen und ihre Meinung zur Organspende dokumentieren.
Behandlungswünsche festlegen
Zur Formulierung einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie sich mit Ihrem Arzt beraten. Noch praktischer geht es mit den Formularen, die Sie bei uns kostenlos downloaden können.
Idealerweise schreiben sie für jede Pflegesituation unterschiedliche Behandlungswünsche auf. Je konkreter die Patientenverfügung, desto besser für Sie im Falle einer Pflegesituation. Auch bei der Formulierung von Wünschen zum Endstadium einer unheilbaren Krankheit sollten Sie sich mit einem Facharzt beraten. Hier können Sie äußern, ob sie künstliche Ernährung, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz oder in der Sterbephase, ablehnen.
Bei uns erhalten Sie unterschiedliche Muster zu Patientenverfügung können, abhängig von individuellen Überlegungen. Die Konzepte unterscheiden sich hinsichtlich religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen.