MDK Besuch

In den letzten zwei Wochen haben Sie sich ausführlich auf den anstehenden Besuch des Gutachters vorbereitet. Damit haben Sie das Meiste bereits hinter sich gebracht.

Bei der Begutachtung ist es wichtig, dass Sie sämtliche zuvor erhobenen Daten sowie Unterlagen zu gesundheitlichen Zustand vorlegen können. Ihre kompletten Notizen muss der Gutachter in seiner Begutachtung berücksichtigen und darf nichts auslassen. Nutzen Sie zur hierzu auch unsere kostenlose Checkliste zu den Pflichten des Gutachters.

Der Gutachter wird sich allerdings nicht mit der schriftlichen Dokumentation alleine zufrieden geben. Er ist dazu verpflichtet, sich vor Ort ein Bild des Hilfebedarfs zu machen. Hierzu wird der Gutachter verschiedene Fragen zu alltäglichen Verrichtungen stellen.

Wichtig ist, dass die hilfebedürftige Person, für die eine Pflegestufe beantragt wurde, die Fragen ehrlich beantwortet, auch wenn dies teilweise sehr unangenehm einem Fremden gegenüber sein kann. Falls Sie feststellen, dass unangenehme Fragen (Inkontinenz, Verwirrtheit, etc.) aus Scham unrichtig beantwortet werden, können Sie den Gutachter zu einem kurzen Vier-Augen-Gespräch in den Nebenraum bitten und diese Angelegenheiten richtig stellen. Der Gutachter wird aufgrund seiner Tätigkeit und Erfahrung Verständnis haben.

Falls Sie unsere Checkliste zu den Pflichten des Gutachters verwenden, möchten wir Sie an dieser Stelle bitten, dies nicht während der Begutachtung zu tun sondern erst nachdem der Gutachter wieder gegangen ist. Manche Gutachter könnten sich durch dieses Hilfsmittel auf die Füße getreten fühlen.

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