Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Kompressionsstrümpfe. Erfahren Sie im nachfolgendem Text worauf es dabei ankommt.
Die Kompressionstherapie sorgt durch einen örtlich begrenzten Druck auf das venöse Beingefäßsystem für die Steigerung der Durchblutungsgeschwindigkeit. Dieser Druck wird als Therapie durch spezielle Strümpfe, die Kompressionsstrümpfe, erzeugt. Sie werden umgangssprachlich auch orthopädische Strümpfe, Gummi- oder Stützstrümpfe genannt. Im Anschluss an eine Thrombose entwickelt sich in den Venen im Knöchelbereich ein dauerhaft höherer oder hoher Druck, bis hin zu kleinsten Hautgefäßen. Gegen diesen Druck wird ein äußerlicher Gegendruck durch die Kompressionsstrümpfe aufgebaut. Kurzfristig lassen sich durch deren regelmäßiges Tragen die Beschwerden wie beispielsweise Schwellungen beseitigen. Dauerhaft und langfristig werden durch das Tragen eines Kompressionsstrumpfes ein offenes Bein als nässende Wunde, oder eine krankhafte Hautveränderung vermieden. Der vom niedergelassenen Hausarzt verordnete Kompressionsstrumpf wird im örtlichen Fachhandel ganz individuell angepasst. Die Kompressionsstrümpfe sind in insgesamt vier Kompressionsklassen, kurz CCL, unterteilt.
Kompressionsstrumpf – von der Krankenkasse finanziertes Hilfsmittel
In dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes sind alle Hilfsmittel zur Kompressionstherapie unter der Produktgruppe 17 erfasst.
Sie ist für den Anwendungsbereich des Beines wie folgt gegliedert:
01 – Kompressionswadenstrümpfe Serienanfertigung CCL 1-4
02 – Kompressionshalbschenkelstrümpfe Serienanfertigung CCL 1-4
03 – Kompressionsschenkelstrümpfe Serienanfertigung CCL 1-4
04 – Kompressionsstrumpfhosen Serienanfertigung CCL 1-4
05 – Kompressionsstumpfstrümpfe
06 – Hilfsmittel zur Narbenkompression
07 – Befestigungshilfen
08 – Kompressionswadenstrümpfe zur Ulcus cruris Behandlung (offene Wunde am Unterschenkelbereich)
09 – Zurzeit nicht belegt
10 – Kompressionswadenstrümpfe nach Maß rundgestrickt
11 – Kompressionshalbschenkelstrümpfe nach Maß rundgestrickt
12 – Kompressionsschenkelstrümpfe nach Maß rundgestrickt
13 – Kompressionsstrumpfhosen nach Maß rundgestrickt
14 – Kompressionswadenstrümpfe nach Maß flachgestrickt
15 – Kompressionshalbschenkelstrümpfe nach Maß flachgestrickt
16 – Kompressionsschenkelstrümpfe nach Maß flachgestrickt
17 – Kompressionsstrumpfhosen nach Maß flachgestrickt
18 – Caprihosen nach Maß flachgestrickt
19 – Bermudahosen nach Maß flachgestrickt
Eine ärztliche Verordnung ist die Grundlage dafür, um das Hilfsmittel gegen Rezept kaufen zu können. Verordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden kann nur das, was im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Sofern ein anderes Modell, zum Beispiel eine höherwertige Ausfertigung gewünscht wird, muss die Differenz als Aufpreis selbst getragen werden. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist es durchgängig üblich, die jährlich zweimalige Verordnung von einem einzelnen beziehungsweise von einem Paar Kompressionsstrümpfen zu bezahlen. Als Eigenanteil wird je Verordnung ein Betrag von etwa zehn bis fünfzehn Euro erwartet. Nach fünf bis sechs Monaten lässt die Kompression und somit die heilende Wirkung nach, sodass auch aus diesem Grunde eine Erneuerung notwendig wird.
Grundpflege, Behandlungspflege und Pflegestufe
Die Verfügbarkeit von Kompressionsstrümpfen ist das eine, deren Benutzung mit An- und Ausziehen das andere. Pflegebedürftige sind oftmals nicht dazu in der Lage, sich eigenständig mit den Kompressionsstrümpfen zu kleiden. Bei dieser täglichen Verrichtung muss ihnen geholfen werden; entweder von Angehörigen innerhalb des Familienverbundes, oder durch den externen Pflegedienst. Eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI, des elften Sozialgesetzbuches, liegt dann vor, „wenn wegen einer geistigen, körperlichen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die Verrichtungen im Alltagsablauf nicht ohne fremde Hilfe möglich sind“. Diese regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen gliedern sich in die vier Bereiche
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Das regelmäßig selbstständige An- und Auskleiden gehört zur Mobilität. Sofern das tägliche An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen eine Erschwernis bedeutet, die über die Verrichtung der Grundpflege nach § 14 SGB XI deutlich hinausgeht, kann das ein Anlass dazu sein, um in eine höhere Pflegestufe eingruppiert zu werden. Im Einzelfall muss in die Behandlungspflege der Krankenkasse und in die Grundpflege der Pflegekasse getrennt werden. Beide gehören vielfach zusammen, und der Übergang ist oftmals fließend. Seit Mitte der 2000er Jahre wird im Rahmen der Begutachtungsrichtlinien zu den krankenspezifischen Pflegemaßnahmen auch derjenige Zeitaufwand berücksichtigt, der den Familienangehörigen durch die Mithilfe beim An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen entsteht. Er ist identisch mit dem des gewerblichen Pflegedienstes, der diese Leistung der Grundpflege bei dem Kostenträger Kranken- oder Pflegekasse abrechnen würde. Durch diese einzelne Dienstleistung kann sich derjenige durchschnittliche tägliche Zeitaufwand erhöhen, der für die einzelne Pflegestufe zugrundegelegt wird. Er beträgt für die erste Pflegestufe wenigstens eineinhalb, für die zweite drei, und für die dritte fünf Stunden. Wenngleich in dieser Situation „der Amtsschimmel wiehert“, so sollten sich der Pflegebedürftige oder seine Betreuer wie Familienangehörige respektive Pflegedienst dennoch mit dem bürokratischen Ablauf befassen. Im Grenzfall ist durchaus eine Einstufung in die nächsthöhere Pflegestufe möglich. Das bedeutet ein höheres Pflegegeld sowie eine umfangreichere Pflegeleistung.
Maßgerechtes Anpassen von Kompressionsstrümpfen
So individuell wie die Beine eines jeden Menschen sind, so passgenau muss auch der dazugehörige Kompressionsstrumpf sitzen. Er dient nicht oder nicht vorwiegend der Optik, sondern dem medizinisch richtigen Druckverlauf am Bein. Ein angepasster sowie gut sitzender Kompressionsstrumpf verhindert die Staubildung und verbessert die gesamte Kompressionstherapie. Aus diesem Grunde muss, einzeln für jedes Bein, Maß genommen werden. Das geschieht da, wo der Kompressionsstrumpf gekauft wird; entweder in der Apotheke des Vertrauens, oder im örtlichen Sanitätshaus. Das dortige Fachpersonal misst nach bestimmten Vorgaben und kann leicht erkennen, ob ein standardisierter Kompressionsstrumpf als Hilfsmittel genügt, oder ob er maßgefertigt werden muss. Anhand von bis zu einem Dutzend Maßpunkten wird das Hilfsmittel körpergerecht ausgemessen. Der beste Zeitpunkt für das Maßnehmen ist morgens direkt nach dem Aufstehen. Das Bein ist ausgeruht, wurde noch nicht bewegt und ist dadurch auch noch nicht angeschwollen. Gemessen wird am unbekleideten und ödemfreien Bein. Auf neue sowie maßhergestellte Kompressionsstrümpfe muss der Kunde/Patient erfahrungsgemäß eine Woche warten, während Serienanfertigungen in der jeweiligen CCL-Klasse und Größe meistens direkt mitgenommen, spätestens am Folgetag geliefert werden können.
Für die Pflege von Kompressionsstrümpfen sollte folgendes beachtet werden:
- tägliches Waschen ist aus hygienischen Gründen ratsam bis notwendig
- maschinelles Waschen bei vierzig Grad Celsius im Feinwaschprogramm
- Verwendung von Feinwaschmittel unter Verzicht auf Weichspüler
- Trocknen im Wäschetrockner mit Schongang ist möglich [Herstellerhinweis beachten]
- Trockenvorgang in der Sonne oder auf der Heizung vermeiden
- Verzicht auf chemische Reinigung sowie auf Bügeln oder chloren