1. Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist ein fester Betrag, den Sie bei einer vorliegenden Pflegestufe erhalten, wenn Sie Ihren Angehörigen selber pflegen.
2. Was ist Grundpflege?
Unter der sog. Grundpflege versteht man die Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie das Waschen oder Anziehen.
3. Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege ist die medizinische Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte, wie bspw. die Versorgung von Wunden.
4. Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind die finanziellen Unterstützungen die Sie abhängig von der jeweiligen Pflegestufe erhalten, wenn eine professioneller Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
5. Was ist der MDK?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen besteht aus Ärzten und Pflegefachkräften. Der MDK begutachtet bundesweit die Pflegebedürftigkeit und erstellt entsprechende Gutachten die als Grundlage für die Pflegestufen dienen. (Tipps für den MDK Besuch)
6. Wenn ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt, bekomme ich dann zusätzlich zu den Pflegesachleistungen auch noch das Pflegegeld?
Nein. Sie müssen sich entscheiden. Entweder Sie pflegen selbst und erhalten dafür das Pflegegeld oder Sie lassen professionell pflegen und erhalten dafür die Pflegesachleistungen. Falls Sie die Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpfen, können Sie sich den „Rest“ anteilig auszahlen lassen. Das nennt man dann Kombinationsleistung.
7. Wenn ich zwei Pflegedienste beauftrage, erhalte ich dann auch zweimal die Leistungen meiner jeweiligen Pflegestufe?
Nein. Sie können immer nur einmal die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen.
8. Hafte ich für die Pflegekosten meiner Eltern, bzw. haften meine Kinder für meine Pflegekosten?
Ja, im Jahr 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kinder für die entstehenden Pflegekosten ihrer Eltern haften müssen.
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