Erhöhter Betreuungsbedarf bei eingeschränkter Alltagskompetenz

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Seit Januar 2013 gibt es von der Pflegeversicherung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) und einen dadurch erheblichen Betreuungsbedarf zusätzliche Betreuungsleistungen.
Der zusätzliche Betreuungsbedarf bei eingeschränkter Alltagskompetenz wird wie bei den Pflegestufen vom MDK ermittelt.

Dies wird anhand von 13 Kriterien geprüft:

  • unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
  • Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
  • unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
  • tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
  • im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
  • Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
  • Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
  • Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
  • Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
  • Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
  • Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
  • ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
  • zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.


Sind zwei der 13 Kriterien, darunter mindestens eines der ersten neun, erfüllt, so spricht man von einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Wenn zusätzlich noch eines der Kriterien 1,2,3,4,5,9 oder 11 zutrifft, wird ein erhöhter Betreuungsbedarf attestiert.

Die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung bei eingeschränkter Alltagskompetenz liegen momentan bei 100€ (Grundbetrag) und 200€ (erhöhter Betrag) monatlich.
Darüber hinaus wird diesem Personenkreis ab seit Januar 2013 zusätzlich ein erhöhtes Pflegegeld (Antrag auf Pflegegeld) in den Pflegestufen 0 bis 2 gewährt.