Am 17. Oktober 2014 hat der Deutsche Bundestag das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Dieses sieht weitreichende Verbesserungen der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Das erste Pflegestärkungsgesetz wird zum 01.01.2015 in Kraft treten.
Die Politik ist sich einig darüber geworden, dass die Pflege in Deutschland, um auf dem bisherigen hohen Niveau bleiben zu können, mehr Geld benötigt. Das zur Verfügung stehende Budget für die Pflege wird sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich erhöht. Dabei werden die finanziellen Mittel für die ambulante Pflege um rund 1,4 Mrd. Euro angehoben. Für die stationäre Pflege sind Leistungsverbesserungen in Höhe von rund 1 Mrd. vorgesehen.
Das nun beschlossene erste Pflegestärkungsgesetz ist zugleich der Wegbereiter für das zweite Pflegestärkungsgesetz, welches direkt im kommenden Jahr (2015) folgen soll. In diesem Zuge soll ein grundlegend neues Begutachtungssystem für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt werden. Damit soll nun erstmals auch der Unterstützungsbedarf bei kognitiven und psychischen Einschränkungen, insbesondere bei Demenz, in der gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. Das bedeutet die gesetzliche Definition von Pflegebedürftigkeit wird dahingehend ergänzt, dass auch die Einschränkungen welche bis heute leider nicht oder nur mangelhaft berücksichtigt wurden, in die neue Begrifflichkeit mit einfließen werden. Jedoch wird es bis zur Endfassung noch mindestens zwei Jahre dauern. Laut den Expertenmeinungen ist also nicht vor dem 2017 mit einem neuem, überarbeitetem Pflegebedürftigkeitsbegriff zu rechnen.
Neue Begutachtungssystematik
Aktuell läuft bereits eine wissenschaftliche Erprobung, bei der rund 4.000 Pflegebedürftige sowohl nach dem bisherigen wie auch nach dem neuen geplanten Recht begutachtet werden. Die Ergebnisse dieser Testphase sollen bis Anfang 2015 vorliegen und entsprechend in die Gesetzgebung mit einfließen.
Weitere Informationen rund um das erste Pflegestärkungsgesetz bzw. die Pflegereform 2015 finden Sie hier…