Blutdruckmessgeräte

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Wie das Wort sagt, wird mit einem Blutdruckmessgerät der arterielle Blutdruck gemessen. Blutdruck ist der Druck des Blutes in der Ader als einem Blutgefäß, umgangssprachlich auch als Gefäßdruck bezeichnet. Angegeben wird er in mmHg, in der Abkürzung für Millimeter Quecksilbersäule als einer EU-weit geltenden Maßeinheit für den Blutdruck.

Gemessen werden der systolische sowie der diastolische arterielle Blutdruck. Unterschieden wird in die mechanischen sowie in die elektronischen Blutdruckmessgeräte. Der Blutdruck wird wahlweise am Oberarm oder an der Innenseite des Handgelenks gemessen.

Fürs Handgelenk Für den Oberarm
Panasonic Handgelenk beurer Oberarm
beurer Handgelenk aponorm Oberarm

Blutdruckmessgerät – Gradmesser für Herz und Nieren

Ziel und Zweck einer regelmäßigen Blutdruckmessung ist die frühzeitige Erkennung von Blutdruckschwankungen. Die Hypertonie, also der Bluthochdruck, ist in drei Grade unterteilt. Zuvor wird in den optimalen, in den normalen sowie in den hochnormalen Blutdruck unterschieden.

  • Der Bluthochdruck ersten Grades liegt systolisch bei 140 – 159 mmHg und diastolisch bei 90 – 99 mmHg.
  • Grad 2 gilt für 160 – 179 mmHg systolisch und 100 – 109 mmHg diastolisch.
  • Alle darüber liegenden Werte sind der dritte als der höchste Grad.

Blutdruckschwankungen von zehn bis fünfzehn Prozent sind im Tagesverlauf durchaus normal und unbedenklich. Zu den Auslösern für eine dauerhafte Blutdruckschwankung gehören die Erbanlage, ein zu hohes Körpergewicht, sowie physischer oder psychischer Stress.

Die nicht behandelte hohe, dauerhafte Blutdruckschwankung kann zu einer Organschädigung oder auch zu einer Organunterversorgung führen. Dem kann der Betroffene durch eine regelmäßige und genaue Blutdruckmessung vorbeugen.

Dazu benötigt er ein ebenso modernes wie zuverlässiges Blutdruckmessgerät. Das wird bestenfalls von einem der beiden Kostenträger Kranken-/Pflegekasse entweder ganz oder teilweise bezahlt.

Hilfsmittel zur Messung von Funktionen und Zuständen des Körpers

Innerhalb der Produktgruppe 21 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses sind für den Anwendungsort „peripherer Kreislauf“ unter Nummer 28 die Blutdruckmessgeräte aufgeführt und wie folgt gegliedert:

  • Manuelle Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung
  • Halbautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung
  • Vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung
  • Vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung
  • Blutdruckmessgeräte für Kinder
  • Vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Handgelenksmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät
  • Vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung mit integriertem Blutzuckermessgerät

Entscheidend dafür, dass ein Blutdruckmessgerät von der gesetzlichen Krankenkasse als Hilfsmittel finanziert, also bezahlt wird, ist die Indikation des behandelnden Hausarztes. Der Patient leidet unter einer Hypertonie, wie es heißt an Bluthochdruck.

Angesprochen ist damit in den meisten Fällen die arterielle Hypertonie. Das aus dem Griechischen stammende Wort Hypertonus heißt zu Deutsch Spannung und wird im medizinischen Sprachgebrauch für eine Blutdruckerhöhung, für eine Spannung über die Norm hinaus, verwendet.

Eine chronische Hypertonie muss dauerhaft überwacht werden. Schwankungen des Blutdrucks müssen erkannt und bedarfsgerecht behandelt werden. Dazu ist eine regelmäßige und geschulte Blutdruckmessung erforderlich.

Die kann, je nach Vorgabe des behandelnden Arztes, mehrere Male täglich notwendig sein. Sie wird dokumentiert, sodass sich daraus ein genauer Überblick über den Blutdruck ergibt. Die Messungen sollten täglich zu denselben Uhrzeiten geschehen, beispielsweise im Vierstundenrhythmus um 08.00, 12.00, 16.00 und 20.00 Uhr. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt vorwiegend in Betracht:

  • für Hypertonie bei drohenden, fortschreitenden oder bereits fortgeschrittenen Folgeschäden von Herz und Nieren

  • nach einer Organtransplantation

  • bei medikamentös behandelbarer Hypertonie mit individueller Anpassung der Medikamente nach ärztlicher Anweisung

  • bei schwangerschaftsbedingter Hypertonie

Der Benutzer muss mit dem jeweiligen Blutdruckmessgerät nach einer fachlichen Einweisung vertraut sein. Ist das nicht gewährleistet, sollte die Blutdruckkontrolle in der Arztpraxis erfolgen. Das ist bei einer täglich mehrmaligen Notwendigkeit zur Blutdruckmessung nicht umsetzbar, sodass in solchen Fällen die kassenärztliche Verordnung auch vom Kostenträger bezahlt wird.

Zweistelliger Eurobetrag für digitales Blutdruckmessgerät

Erhältlich sind Blutdruckmessgeräte im Fachhandel am Ort sowie im Internet, also in Apotheken sowie in Sanitätshäusern. Abhängig von der Marke, dem Modell und dem Typ zur Oberarm- oder Handgelenkmessung kostet das elektronische Gerät zwischen etwa dreißig bis knapp hundert Euro.

Nach § 3 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, kurz Hilfsmittel-Richtlinie, abgekürzt HilfsM-RL, können Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkassen für den Einzelfall verordnet werden, um dadurch:

  • den Krankenbehandlungserfolg zu sichern

  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen

  • eine Behinderung bei der Umsetzung der Grundbedürfnisse des Lebens im Alltag auszugleichen

  • eine Gesundheitsschwächung zu beseitigen, die voraussichtlich zu einer Krankheit führt

  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken

  • Krankheiten zu verhüten beziehungsweise deren Verschlimmerung zu vermeiden

  • eine temporäre oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu vermeiden

Die Hilfsmittel können nur dann zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden, wenn sie innerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet sind. Das gilt auch für ein Blutdruckmessgerät.

Pflegehilfsmittel unabhängig von der Pflegestufe

Die Zugehörigkeit zu einer Pflegestufe ist unabhängig davon zu sehen, ob ein Blutdruckmessgerät als Hilfsmittel benötigt wird. Oder umgekehrt gesagt, ein Blutdruckmessgerät kann als Pflegehilfsmittel bewilligt werden, ohne zu definieren, ob der Pflegebedürftige der Pflegestufe 1, 2 oder 3 angehört.

Im Pflegefall ist vielmehr entscheidend, dass der Betroffene die regelmäßig erforderlichen Blutdruckmessungen eigenständig durchführen und lückenlos dokumentieren kann. Das sind einige der wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass ein Blutdruckmessgerät von der Pflegekasse finanziert wird.

In den Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes sind für die meisten der einzelnen Pflegedienste Minutenwerte genannt. Aus deren Summe ergibt sich die Zugehörigkeit zu den Pflegestufen 1 für erhebliche, Pflegestufe 2 für schwere und Pflegestufe 3 für schwerste Pflegebedürftigkeit.

Der tägliche Mindestzeitaufwand von neunzig, hundertachtzig und dreihundert Minuten addiert sich aus der Summe aller infrage kommenden einzelnen Pflegeleistungen. Sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, gehört zu denen auch das Blutdruckmessen.

In diesem Falle ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das Blutdruckmessgerät von der Pflegekasse bezahlt wird, sofern es das Pflegepersonal des gewerblichen Pflegedienstes nicht mitbringt. Der Kauf eines Blutdruckmessgerätes ist eine auf Jahre hinaus einmalige Anschaffung.

Im Normalfall steht dem Pflegebedürftigen, aufgrund seiner vielfach langjährigen Erkrankung, bereits ein von seiner gesetzlichen Krankenkasse bezahltes Blutdruckgerät zur Verfügung. Die Frage des Kostenträgers für eine Neuanschaffung stellt sich erst dann, wenn das Blutdruckmessgerät defekt und dadurch unbrauchbar ist. Dann ist entweder erneut die Krankenkasse, oder aber erstmalig die Pflegekasse der zuständige Ansprechpartner und Kostenträger.