Einen Antrag auf Einstufung bzw. Höhereinstufung müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse ist über Ihre Krankenkasse zu erreichen. Wenn Sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Pflegeeinstufung erfüllen, wird Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) beauftragen, eine Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit durchzuführen.
Was der Antrag beinhalten sollte
Der Antrag auf Pflegeeistufung muss grundlegende Informationen über den Antragsteller enthalten. Sie sollten neben Ihrer Anschrift zusätzlich noch Ihre Versichertennummer sowie eine Telefonnummer unter der Sie tagsüber erreichbar sind in Ihren Antrag mit einbauen. Zusätzlich ist es im Falle einer beginnenden Demenz (eingeschränkte Alltagskompetenz) sinnvoll, dieses gleich mit in Ihrem individuellen Antrag zu erwähnen, oder direkt eine unabhängige Begutachtung der Alltagskompetenz zu beantragen. Nur wenn ein vollständiger Antrag auf Pflegeeinstufung bei der zuständigen Pflegekasse eingeht, kann der Sachbearbeiter entsprechende Schritte in die Wege leiten.
Gesetzliche Fristen zu Ihren Gunsten
Die Pflegekassen sind vom Gesetzgeber angehalten, die Anträge auf Pflegeeinstufung bzw. Höher Einstufung innerhalb von fünf Wochen zu bearbeiten.
Wenn sich der Antragsteller in seiner häuslichen Umgebung befindet, und mindestens ein Familienangehöriger bei seinem Arbeitgeber eine Pflegezeit bzw. eine Familienpflegezeit beantragt hat, so verkürzt sich die Frist von fünf auf zwei Wochen.
Falls Sie innerhalb der regulären Frist nach vier Wochen noch keinen Begutachtungstermin erhalten haben, so ist Ihre Pflegekasse dazu verpflichtet, Ihnen mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu benennen.
In seltenen Fällen verstreicht die gesetzliche Pflicht zur Bearbeitung Ihres Antrages, ohne dass Sie eine Nachricht o.ä. Erhalten haben. In diesem Fall muss Ihre Pflegekasse pro angefangener Woche eine Strafgebühr von 70,00€ an Sie entrichten.
Abschließend sollten Sie hierzu noch wissen, dass etwaiges Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen immer rückwirkend zu dem Tag der Antragstellung bewilligt werden müssen. Natürlich nur bei einem für positiven Gutachten der Prüfer.
Wo man einen Antrag auf Pflegeeinstufen finden kann
Die meisten Krankenkassen haben mittlerweile auf ihren Internetseiten einen entsprechenden „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ zum herunterladen bereit gestellt. Sie können natürlich auch den Pflegedienst Ihres Vertrauens hinzuziehen. Die Fachleute werden Sie gerne hinsichtlich möglicher Leistungen der Pflegeversicherung beraten und können im zweifel auch direkten Kontakt zu Ihrer Pflegekasse herstellen.
Sie können sich den entsprechenden Antrag selbstverständlich auch per Post zuschicken lassen und handschriftlich ausfüllen.