Mit der Pflegereform 2008 wurde der Grundstein für die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen gelegt. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen zum einen die pflegenden Angehörigen entlasten, und zum anderen spezielle Angebote für Demenzkranke fördern bzw. ermöglichen.
Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen stehen grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu, der aufgrund einer eingeschränkten Alltagskompetenz einen erhöhten Betreuungs- bzw. Beaufsichtigungsbedarf hat. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird ebenso wie die Pflegestufe vom Medizinischen Dienst (MDK) begutachtet. Hierzu wird ein Fragenkatalog bestehend aus 13 Fragen zu Grunde gelegt. Hier kommen sie zu den Kriterien für eine eingeschränkte Alltagskompetenz…
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen beinhalten für den Versicherten erhöhte Leistungen. So wird zum einen der Grundbetrag der Pflegestufen 1 und 2 angehoben, sowie ein zusätzlicher Betrag über entweder 104,00€ oder 208,00€ monatlich für spezielle Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.
Konkret sehen die zusätzlichen Betreuungsleistungen wie folgt aus:
Die Leistungen im Überblick
zusätzliche Betreuungsleistungen Grundbetrag: 104,00€ monatlich
zusätzliche Betreuungsleistungen erhöhter Betrag: 208,00€ monatlich
Pflegestufe 1: Grundbetrag 468,00€ erhöhter Betrag 689,00€
Pflegestufe 2: Grundbetrag 1144,00€ erhöhter Betrag 1298,00€
Im Idealfall wird die Alltagskompetenz bei einer Regelbegutachtung durch den MDK gleich mit geprüft. Jedoch kann man nicht immer von diesem ausgehen. Deshalb ist es sehr wichtig, die Chancen und Möglichkeiten der Pflegeversicherung zu kennen. Aus diesem Grund haben wir für Sie ein kostenloses Formular zum Antrag auf Begutachtung der Alltagskompetenz erstellt, welches Sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen müssen.