­Allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung

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Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) wird durch Fachärzte und Pflegedienste die Basisversorgung von Sterbenden sichergestellt.

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zudem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach §37b SGB V als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Hierbei war das Ziel, schwerstkranken und sterbenden Menschen eine Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Versicherte haben Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, wenn sie an einer nicht heilbaren, lebensverkürzenden, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Krankheit leiden und eine besonders aufwendige Versorgung benötigen.

Bei der SAPV arbeiten Ärzte und Pflegedienste eng zusammen, um vor allem Schmerztherapie und die Symptomkontrolle besser zu koordinieren. Die Leistungen der SAPV sind ähnlich wie die Leistungen der HKP verordnungsfähig und müssen immer von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet werden. Einzelheiten zu Inhalt, Umfang und Anspruchsvorraussetzungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in einer Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung geregelt.

Durch die Empfehlungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung durch den GKV-Spitzenverband sollen bundesweite Anforderungen an die Leistungserbringer einheitliche Vorgaben an die Qualitätssicherung in der SAPV gewährleisten. Auf dieser Basis können die Krankenkassen gesonderte Verträge über die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen mit spezialisierten Leistungserbringern schließen.

Des weiteren haben sich der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Krankenkassen , die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) verständigt, für die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, gesonderte Angebote im Bereich der Palliativpflege anzubieten.

Das Ziel ist auch hier den schwerkranken Kindern und Jugendlichen eine optimale Versorgung bis zum Schluss in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Die Kinder und Jugendlichen werden dabei von einem speziellen Team, bestehend aus Kinderarzt beziehungsweise -fachärzten und Kinderkrankenschwestern und -pflegern, in ihrem Zuhause betreut.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) mit jährlichen Berichten zur Umsetzung der speziellen Palliativversorgung bei Kindern und Jugendlichen beauftragt. Neben der Darstellung der Leistungsentwicklung sollen unter anderem folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wird den besonderen Belangen von Kindern genügt?
  • Gibt es Hinweise auf Rückwirkungen auf andere Leistungsbereiche?
  • Sind außerhalb des Bereichs der SAPV Verbesserungen der Palliativversorgung erforderlich?

Durch die jährlichen Berichte des GBA soll die Pflege auf einem wissenschaftlichen Niveau weiterentwickelt und stetig verbessert werden.