Welche Formen der 24 Stunden Pflege existieren? Wie unterscheiden sich diese und wie wird eine 24 Stunden Pflege finanziert? Erfahren Sie im nachfolgenden Artikel alles über die 24 Stunden Pflege.
Rundumbetreuung in Eigenregie und professionell
Wie der Begriff 24h Betreuung ausdrückt, bedarf der Pflegebedürftige aufgrund seines Gesamtzustandes einer pflegerischen Betreuung rund um die Uhr. Die wird meistens durch eine regelmäßig notwendige medizinische Versorgung ergänzt.
Dabei handelt es sich in aller Regel um die Pflegestufe 3 für eine schwerste Pflegebedürftigkeit.
Danach besteht ein täglich durchschnittlicher Hilfebedarf von mindestens fünf Stunden mit einem Anteil von vier Stunden für die Grundpflege. Die muss auch in den Nachtstunden zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr anfallen.
Zur Grundpflege gehören die Bereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Um das Ausmaß des Pflegebedarfs näher zu ermitteln, wird in die fünf Grundformen:
- Beaufsichtigung
- Unterstützung
- Anleitung
- Teilweise Übernahme
- Vollständige Übernahme
unterschieden. Eine vollständige Übernahme beinhaltet die Verrichtung aller anfallenden Tätigkeiten, ohne dass sich der Pflegebedürftige daran beteiligt, daran beteiligen kann. Der regelmäßige Tagesablauf besteht aus einer Vielzahl von „Verrichtungen“.
Im Bereich der Körperpflege gehören Baden, Duschen, Waschen, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen sowie Blasen- und Darmentleerung dazu. Die wesentlichen Bestandteile der innerhäuslichen Mobilität sind das eigenständige An- und Auskleiden, das Aufstehen und Zubettgehen, oder das Stehen und Gehen.
Ein überwiegend oder vollständig bettlägeriger Pflegebedürftiger kann all diese Verrichtungen nicht oder nicht ohne fremde Hilfe vornehmen. Er muss betreut werden, und zwar rund um die Uhr, also 24h täglich. Das zu gewährleisten ist für Familienangehörige schwierig bis hin zu unmöglich.
Neben den räumlichen müssen auch die personellen Voraussetzungen dafür gegeben sein. Die Familie ist eine separate Lebensgemeinschaft mit ihrem eigenen Tagesablauf. Nur dann, wenn sich mehrere Familienangehörige die 24h Betreuung aufteilen, ist sie möglich.
Die Alternative dazu ist eine professionelle 24-Stunden Betreuung. Professionell heißt in diesem Sinne, dass entweder ein örtlicher Pflegedienst das erforderliche Personal zur Verfügung stellt, oder dass eine hauptberufliche Pflegekraft ausschließlich für diese individuelle Ganztagspflege zuständig und verantwortlich ist.
Sie wird entweder von dem Pflegebedürftigen beziehungsweise von dessen Familienangehörigen als sozialversicherungspflichtige Bedienstete angestellt, oder von einer Agentur vermittelt und vertraglich, wie es heißt, überlassen.
Das geschieht durch eine Personalvermittlungsagentur als Vertragspartner. Jede Pflegevariante hat ihre eigenen Schwer- und Schwachpunkte, und in beiden Fällen wird monatlich ein vierstelliger Eurobetrag benötigt.
Finanzierungsprojekt 24-Stunden Betreuung
Bei einer Rundumbetreuung findet ein umfangreicher Leistungsaustausch statt. Der Pflegebedürftige nimmt vielfältige Leistungen in Anspruch, die entweder privat von Familienangehörigen, oder aber extern erbracht werden und allesamt bezahlt werden müssen.
Dazu sind regelmäßige Einnahmen erforderlich. Nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit hat der Betroffene einen Anspruch auf Pflegegeld. Kostenträger ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Für die Pflegestufe 3 beträgt das Pflegegeld seit Januar 2015 für die häusliche Leistung 728,00 Euro, und darüber hinaus die Pflegesachleistung bis zu 1.612,00 Euro.
Pflegegeld ist eine Zahlung zur Deckung von pflegebedingten Mehrkosten der zu pflegenden Person. Die Pflegesachleistungen hingegen sind pflegerische Hilfen, die von einem externen, also gewerblichen Pflegedienst erbracht werden. Grundsätzlich muss sich der Pflegebedürftige für eines der beiden Angebote entscheiden, wobei auch eine Kombination aus beiden möglich ist.
Diesen Einnahmen stehen die Ausgaben mit ihren vielfältigen Kostenarten gegenüber. Feststeht, dass die im Zusammenhang mit der Pflege anfallenden Ausgaben unabdingbar notwendig sind und auch bezahlt werden müssen. Die Differenz der vorhandenen Einnahmen zu den Pflegeausgaben kann durchaus bis zu mehrere tausend Euro betragen.
Sie wird ganz wesentlich dadurch bestimmt, wer die 24h Betreuung übernimmt. Externe Dienstleistungen kosten auf jeden Fall Geld, während Familienangehörige in der Regel auf eine Bezahlung verzichten. Die Einnahmen für Pflegesachleistungen werden für alle unmittelbar damit verbundenen Ausgaben an Verbrauchsgegenständen für Pflegehilfsmittel aufgebraucht.
Das Pflegegeld von reichlich siebenhundert Euro deckt nur einen Teil der Kosten für eine externe Pflege. Der verbleibende Restbetrag muss aus dem privaten Einkommen und Vermögen bezahlt werden – können -. Zu den Möglichkeiten dafür gehören:
- Private Pflegezusatzversicherung
- Pflege-Bahr als staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung
- Eigenes Einkommen, beispielsweise die Altersrente oder Immobilienbesitz
Die 24h Betreuung durch eine professionelle Pflegekraft oder durch den gewerblichen Pflegedienst kostet monatlich schnell bis zu mehreren Tausend Euro.
Bei einer häuslichen Pflege muss diese Ausgabe Monat für Monat bezahlt werden und insofern auch anhand der Einnahmesituation bezahlbar sein. Der Pflegebedürftige ist Auftraggeber für seine 24h Rundumbetreuung. Die wird dann erbracht, wenn er alle Rechnungen pünktlich bezahlt.
Vergleichbar mit der gesetzlichen Altersrente ist auch die gesetzliche Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht kostendeckend. Damit die fälligen Ausgaben bezahlbar sind, werden weitere Einnahmen benötigt. Um das eigene Einkommen und Vermögen zu schonen, sollten schon frühzeitig eine oder auch mehrere private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen worden sein.
Wenn eine häusliche Pflege als 24-Stunden Betreuung nicht bezahlbar ist, dann führt meistens kein Weg an einem dauerhaften Heimaufenthalt vorbei. Der kann monatlich drei- bis viertausend Euro kosten. Das ist für den Pflegebedürftigen erst recht nicht bezahlbar.
Bis auf ein gesetzlich festgelegtes Taschengeld werden jetzt sein regelmäßiges Einkommen sowie sein vorhandenes Vermögen zur Kostendeckung verwendet. Ein dann noch verbleibender Restbetrag wird, wie es umgangssprachlich heißt, vom Staat bezahlt.
Kostenträger ist in diesem Falle das Stadt- oder Kreissozialamt. Darüber hinaus wird von Amts wegen die Unterhaltspflicht von Familienangehörigen geprüft. Damit es soweit nicht kommt, wird alles unternommen, um eine 24-Stunden Betreuung im Rahmen der häuslichen Pflege sicherzustellen.
24 Stunden Pflege
Eine 24h Betreuung fällt innerhalb der Pflegeversicherung und Pflegebedürftigkeit unter die häusliche Pflege. Dieser feststehende Begriff gilt ganz allgemein für alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgungsmaßnahmen von Pflegebedürftigen in ihrem häuslichen und heimischen Umfeld.
Häusliche Pflege findet somit immer außerhalb einer teil- oder vollstationären Einrichtung statt. Sie wird entweder von Familienangehörigen des Pflegebedürftigen oder von einem ortsansässigen, also externen und professionellen Pflegedienst geleistet.
Nach dem SGB XI, dem elften Sozialgesetzbuch für die Pflegeversicherung, hat die häusliche Pflege immer Vorrang vor dem teil- oder vollstationären Aufenthalt in einem Heim. Gemeint sind damit das Altenheim, das Pflegeheim und das kombinierte Altenpflegeheim.
Ihren Ursprung hat die häusliche Pflege vor allem in der strukturellen und familiären Situation der vergangenen Jahrzehnte. Damals lebten, wie es heißt, vielfach mehrere Generationen unter einem Dach. Die Jüngeren pflegten wie selbstverständlich die Älteren. Das war auch deswegen möglich, weil es sich um mehr- beziehungsweise vielköpfige Familien mit einer vielfältigen Altersstruktur handelte.
Darüber hinaus gab es noch keine Pflegeversicherung im heutigen Sinne. Im Grunde genommen standen lediglich die beiden Möglichkeiten einer häuslichen Pflege und der medizinischen Behandlung mit stationärem Aufenthalt im Krankenhaus zur Wahl. Nur diejenigen ohne ein familiäres Umfeld mussten ihren Lebensabend, vielfach vereinsamt, in einem Altenheim verbringen.
Sie waren ebenfalls pflegebedürftig und wurden dort bestmöglich versorgt. Der Begriff „arme alte Menschen“ wurde oftmals in diesem Zusammenhang verwendet. Damit war sowohl eine finanzielle als auch soziale Armut als Alleinsein ohne Familienangehörige gemeint.