Erhöhte Leistungen bei diagnostizierter eingeschränkter Alltagskompetenz

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Wenn die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von monatlich entweder 104,00 Euro oder 208,00 Euro in Folge einer eingeschränkten Alltagskompetenz genehmigt wurden, dann erhöhen sich zusätzlich die Leistungen der Pflegestufe 1 und Pflegestufe 2.

Konkret bedeutet dass, wenn ein professioneller Pflegedienst die Pflege erbringt, kann dieser bei Pflegestufe 1 für den erhöhten Betrag von 689,00 Euro anstatt des Grundbetrages von 468,00 Euro Pflegesachleistungen erbringen. Zusätzlich können Betreuungsleistungen gegenüber dem Pflegebedürftigen in Höhe von entweder 104,00 Euro oder 208,00 Euro monatlich erbracht werden. Diese können beispielsweise für den Besuch eines Demenzcafes eigesetzt werden.

Für die Pflegestufe 2 sieht es ganz ähnlich aus, der Betrag erhöht sich in diesem Fall von 1144,00€ auf 1298,00€ welcher mit Leistungen eines professionellen Pflegedienstes verrechnet werden kann.
Bei der Pflegestufe 0 sowie der Pflegestufe 3 kommt dieser Effekt der erhöhten Leistungen nicht zum Tragen.