Die Bundesregierung hat das sogenannte „Pflegestärkungsgesetz 1“ (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) beschlossen. Auf Grundlage des für jedermann einsehbaren Kabinettentwurfs haben wir die für Sie relevanten Änderungen in den Pflegestufen mit der Pflegereform 2015 zusammengetragen.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um einen Gesetzesentwurf handelt, der sehr wahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren noch verändert wird. Eines zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab: Die Pflegereform 2015 wird die Pflegelandschaft in Deutschland stark verändern.
So möchte das Kabinett die Möglichkeit schaffen, dass bis zu 50% der Sachleistungen der jeweiligen Pflegestufe ab 2015 auch von beliebigen niedrigschwelligen Dienstleistern ohne Qualitätsprüfung o.ä. erbracht werden können. Diese Entwicklung kann zu einem massiven Qualitätsverlust in der Pflege führen und dramatische Auswirkungen für ambulante Pflegedienste mit sich ziehen.
Eine durchaus durchdachte Neuerung ist, dass pflegebedürftige Menschen in Zukunft Leistungen der Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder den Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen können, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Darüber hinaus sollen alle pflegebedürftigen Menschen, unabhängig ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt oder nicht, einen Anspruch auf Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104,00€ monatlich haben. Sie können hiermit beispielsweise hauswirtschaftliche Leistungen bei einem professionellen Pflegedienst zur eigenen Entlastung einkaufen.
Die Pflegesachleistungen 2015
Pflegestufe 0: monatlich 231,00€ (bis 2014: 225,00€)
Pflegestufe 1: monatlich 468,00€ (bis 2014: 450,00€)
Pflegestufe 2: monatlich 1144,00€ (bis 2014: 1100,00€)
Pflegestufe 3: monatlich 1612,00€ (bis 2014: 1550,00€)
Pflegestufe 3, Härtefall: monatlich 1995,00€ (bis 2014: 1918,00€)
Das Pflegegeld 2015
Pflegestufe 0: monatlich 123,00€ (bis 2014: 120,00€)
Pflegestufe 1: monatlich 244,00€ (bis 2014: 235,00€)
Pflegestufe 2: monatlich 458,00€ (bis 2014: 440,00€)
Pflegestufe 3: monatlich 728,00€ (bis 2014: 700,00€)
Das Pflegegeld 2015 wurde, so wie die übrigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, mit Wirkung zum 01.01.2015 erhöht. Sie bekommen den erhöhten Betrag automatisch ab dem 01. Januar 2015 auf Ihr Konto überwiesen. Sie brauchen dafür keinen Kontakt zu Ihrer Pflegekasse aufnehmen.
Pflegegeld 2015 Bild
Verhinderungspflege
1612,00€ pro Jahr für bis zu 42 Kalendertage (bis 2014: 1550,00€ für bis zu 28 Kalendertage)
Eine komplette Neuerung ist die Möglichkeit, den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege unter Anrechnung auf den für die Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) vorgesehenen Leistungsbetrag um bis zu 806,00€ (50% der Kurzzeitpflege) auf insgesamt 2418,00€ erhöht werden kann. Diese Möglichkeit besteht, soweit für diesen Betrag noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Das bedeutet, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können künftig miteinander kombiniert werden. Ergänzend soll die Verhinderungspflege nicht mehr nur für maximal vier Wochen in Anspruch genommen werden können, sondern für bis zu sechs Wochen.
Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz)
Versicherte die bereits Leistungen aus der Pflegestufe 0 beziehen sollen zukünftig auch einen Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen (Betreutes Wohnen) erhalten. Darüber hinaus soll Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 0 die Anschubfinanzierung zur Gründung betreuter Wohngruppen zustehen. Zusätzlich soll ein voller Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege zustehen (teilstationäre Einrichtungen).
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Es ist vorgesehen, die monatliche Pauschale für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, von derzeit 31,00€ monatlich auf 40,00€ monatlich ab 2015 zu erhöhen.
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(Start der Umfrage: 02.01.2015)